Buch­hal­tung

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfahrung!

Buch­hal­tung ist mehr als das blo­ße Able­sen und Addie­ren von Zah­len.
Sie beinhal­tet die „klas­si­sche Finanz­buch­füh­rung“. Dazu gehört ins­be­son­de­re die Kon­tie­rung der lau­fen­den Geschäfts­vor­fäl­le und die EDV-gerech­te Erfas­sung mit Ein­satz elek­tro­nisch bereit­ge­stell­ter Kontoauszüge.

Noch wei­ter geht die „moder­ne Finanz­buch­füh­rung“. Dabei wird bei jedem Schritt auf voll­elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung gesetzt. Bele­ge und Kon­to­aus­zü­ge wer­den elek­tro­nisch bereit­ge­stellt, ver­ar­bei­tet und rechts­si­cher gespeichert.

In die­sem Zusam­men­hang orga­ni­sie­ren wir Ihr Rech­nungs­we­sen, ver­wal­ten offe­ne Pos­ten von Kun­den und Lie­fe­ran­ten (Debi­to­ren, Kre­di­to­ren) und hal­ten Ihre Kon­ten auf dem Lau­fen­den. Wir erin­nern Sie an wich­ti­ge Ter­mi­ne, wie die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung oder die Zusam­men­fas­sen­de Meldung.

Sie behal­ten dadurch den Über­blick über den Ver­lauf und Erfolg Ihrer Geschäfte.

Finanzbuchhaltung

Finanz­buch­hal­tung

Wir küm­mern uns um Ihre Buch­hal­tung und stel­len dabei sicher, dass Sie alle gesetz­li­chen Vor­schrif­ten einhalten.

Digitale Belege

Digi­ta­le Belege

Wir über­neh­men die Digi­ta­li­sie­rung Ihrer Ori­gi­nal­be­le­ge, d.h. wir scan­nen sie ein und spei­chern sie dann in digi­ta­ler Form.

Debitoren-Kreditoren

Debi­to­ren / Kreditoren

Natür­lich über­neh­men wir auch die Ver­wal­tung der Ein­gangs- (Kre­di­to­ren) und Aus­gangs­rech­nun­gen (Debi­to­ren).

Erinnerungen

Erin­ne­run­gen

Ver­pas­sen Sie kei­ne Ter­mi­ne mehr! Wir erin­nern Sie an alle wich­ti­gen Mel­dun­gen und Fristen.

Unse­re Leis­tun­gen im Einzelnen

Inte­gra­ti­on von Cloud-Lösungen

Fol­gen­de Dienst­leis­tun­gen der Buch­hal­tung über­neh­men wir ver­ant­wor­tungs­be­wusst und sorg­fäl­tig für Sie nach den Grund­sät­zen ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung (GoB):

  • Vor­sor­tie­rung der Belege
  • Kon­tie­rung der Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Erfas­sung und Ver­bu­chung der lau­fen­den Geschäfts­vor­fäl­le in unse­rem Haus oder auf Ihrer Buchhaltungssoftware
  • Digi­ta­le Buchhaltung
  • Vor­be­rei­tung der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung (USt-VA) und Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
  • Kon­ten­ab­stimm­mung der Sach-, Debi­to­ren- und Kreditorenkonten
  • Über­wa­chung Ihrer Zah­lung­sein- und aus­gän­ge / Mahnwesen
  • Kas­sen­buch nach neu­er Rechtsprechung
  • Durch­füh­rung von SEPA Last­schrif­ten und Überweisungen
  • Offe­ne Pos­ten Buch­hal­tung (Kre­di­to­ren­buch­hal­tung / Debitorenbuchhaltung
  • Erstel­lung von betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tun­gen (BWA) sowie von Sum­men- und Saldenlisten
  • Über­ga­be der Jah­res­buch­hal­tung an Ihren Steu­er­be­ra­ter zur Erstel­lung des Jah­res­ab­schluss und Steu­er­erklä­run­gen (Bilanz / EÜR)
  • Schnitt­stel­len Programmierung
Vie­le Fir­men bie­ten Online-Anwen­dun­gen (Cloud-Anwen­dun­gen) für die Ver­ein­fa­chung der Rou­ti­ne­ar­bei­ten rund um die Buch­hal­tung an. Als Nut­zer sol­cher Lösun­gen haben Sie vie­le Vorteile.

Sie scan­nen ledig­lich die Bele­ge ein und las­sen die­se auto­ma­tisch in die Cloud über­tra­gen. Dort wer­den sie in einem Lang­zeit­ar­chiv vor­ge­hal­ten. Wir kön­nen im Rah­men der Buch­füh­rung auf siche­rem Wege dar­auf zugrei­fen und die kor­rek­ten Buchun­gen dazu täti­gen. Alle Ori­gi­nal­be­le­ge ver­blei­ben in Ihrem Unter­neh­men. Zah­lungs­vor­gän­ge wer­den für Sie dank vor­aus­ge­füll­ter Zah­lungs­trä­ger wesent­lich beque­mer. Auch Kon­to­aus­zü­ge kön­nen von Ihnen in sol­chen Anwen­dun­gen ein­fach geprüft werden.

Auf dem digi­ta­len Weg kön­nen alle Bele­ge und Aus­wer­tun­gen sicher und ohne Zeit­ver­lust aus­ge­tauscht werden.

Sofern die von Ihnen bevor­zug­te Cloud-Anwen­dung eine Schnitt­stel­le zu den gän­gi­gen Buch­hal­tungs­sys­te­men bie­tet, wer­den wir uns um die Ein­bin­dung in Ihre Buch­hal­tung kümmern.

Unse­re Leis­tun­gen im Einzelnen

Fol­gen­de Dienst­leis­tun­gen der Buch­hal­tung über­neh­men wir ver­ant­wor­tungs­be­wusst und sorg­fäl­tig für Sie nach den Grund­sät­zen ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung (GoB):

  • Vor­sor­tie­rung der Belege
  • Kon­tie­rung der Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Erfas­sung und Ver­bu­chung der lau­fen­den Geschäfts­vor­fäl­le in unse­rem Haus oder auf Ihrer Buchhaltungssoftware
  • Digi­ta­le Buchhaltung
  • Vor­be­rei­tung der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung (USt-VA) und Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
  • Kon­ten­ab­stimm­mung der Sach-, Debi­to­ren- und Kreditorenkonten
  • Über­wa­chung Ihrer Zah­lung­sein- und aus­gän­ge / Mahnwesen
  • Kas­sen­buch nach neu­er Rechtsprechung
  • Durch­füh­rung von SEPA Last­schrif­ten und Überweisungen
  • Offe­ne Pos­ten Buch­hal­tung (Kre­di­to­ren­buch­hal­tung / Debitorenbuchhaltung
  • Erstel­lung von betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tun­gen (BWA) sowie von Sum­men- und Saldenlisten
  • Über­ga­be der Jah­res­buch­hal­tung an Ihren Steu­er­be­ra­ter zur Erstel­lung des Jah­res­ab­schluss und Steu­er­erklä­run­gen (Bilanz / EÜR)
  • Schnitt­stel­len Programmierung

Inte­gra­ti­on von Cloud-Lösungen

Vie­le Fir­men bie­ten Online-Anwen­dun­gen (Cloud-Anwen­dun­gen) für die Ver­ein­fa­chung der Rou­ti­ne­ar­bei­ten rund um die Buch­hal­tung an. Als Nut­zer sol­cher Lösun­gen haben Sie vie­le Vorteile.

Sie scan­nen ledig­lich die Bele­ge ein und las­sen die­se auto­ma­tisch in die Cloud über­tra­gen. Dort wer­den sie in einem Lang­zeit­ar­chiv vor­ge­hal­ten. Wir kön­nen im Rah­men der Buch­füh­rung auf siche­rem Wege dar­auf zugrei­fen und die kor­rek­ten Buchun­gen dazu täti­gen. Alle Ori­gi­nal­be­le­ge ver­blei­ben in Ihrem Unter­neh­men. Zah­lungs­vor­gän­ge wer­den für Sie dank vor­aus­ge­füll­ter Zah­lungs­trä­ger wesent­lich beque­mer. Auch Kon­to­aus­zü­ge kön­nen von Ihnen in sol­chen Anwen­dun­gen ein­fach geprüft werden.

Auf dem digi­ta­len Weg kön­nen alle Bele­ge und Aus­wer­tun­gen sicher und ohne Zeit­ver­lust aus­ge­tauscht werden.

Sofern die von Ihnen bevor­zug­te Cloud-Anwen­dung eine Schnitt­stel­le zu den gän­gi­gen Buch­hal­tungs­sys­te­men bie­tet, wer­den wir uns um die Ein­bin­dung in Ihre Buch­hal­tung kümmern.

Erfah­ren Sie mehr über unser wei­te­res Dienstleistungsangebot!

Lohn und Personal

Lohn & Personal

Büromanagement

Büro­ma­nage­ment

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)

Wel­che Bele­ge benö­ti­gen Sie für die Erstel­lung der lau­fen­den Buch­hal­tung und wie müs­sen die­se geord­net sein? 

Es ist zu unter­schei­den, ob Sie ein Bilan­zie­rer oder ob Sie ein Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner sind. Wenn Sie bilan­zie­ren, müs­sen Sie die Aus­gangs­rech­nun­gen getrennt von den Ein­gangs­rech­nun­gen chro­no­lo­gisch ord­nen. Die Bank­aus­zü­ge und die dazu­ge­hö­ri­gen Über­wei­sungs­be­le­ge müs­sen getrennt nach den jewei­li­gen Ban­ken und Kon­ten chro­no­lo­gisch geord­net sein. Die Aus­zü­ge für Kre­dit­kar­ten sind eben­falls nach Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men getrennt und chro­no­lo­gisch zu ord­nen. Des Wei­te­ren benö­ti­gen wir einen Aus­druck bzw. Kopie des Kas­sen­bu­ches. Wenn Sie ein Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner sind, müs­sen die Bank­aus­zü­ge bzw. Kre­dit­kar­ten­aus­zü­ge getrennt nach Ban­ken und Kon­ten bzw. Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men chro­no­lo­gisch geord­net wer­den. Jedem Kon­to­aus­zug sind die betref­fen­den Aus­gangs- und Ein­gangs­rech­nun­gen bei­zu­le­gen. Fer­ner benö­ti­gen wir einen Aus­druck bzw. eine Kopie des Kassenbuches.

Was sind Kleinbetragsrechnungen? 

Klein­be­trags­rech­nun­gen sind Rech­nun­gen, deren Gesamt­be­trag € 250,00 nicht über­steigt. Fol­gen­de Anga­ben sind zu machen:

  1. Name und Anschrift des leis­ten­den Unter­neh­mers (Rech­nungs­aus­stel­lers)
  2. Men­ge und han­dels­üb­li­che Bezeich­nung der gelie­fer­ten Gegen­stän­de oder Art und Umfang der Dienstleistung
  3. Brut­to­be­trag, Steu­er­satz bzw. Hin­weis auf Steuerbefreiung
  4. das Aus­stel­lungs­da­tum

Nicht erfor­der­lich sind:

  • die Steu­er­num­mer des Leistenden
  • Anga­ben zum Leis­tungs­emp­fän­ger (Rech­nungs­emp­fän­gers)
  • Lie­fer­da­tum
  • Anga­be einer Rech­nungs­num­mer (fort­lau­fen­den)

Die Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lun­gen gel­ten nicht bei Rech­nun­gen für inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­run­gen oder wenn die Steu­er­schuld­ner­schaft beim Leis­tungs­emp­fän­ger liegt (vgl. § 13b UStG).

Wie lang muss ich mei­ne Unter­la­gen aufbewahren? 
Grund­sätz­lich müs­sen Buch­hal­tungs­un­ter­la­gen und Auf­zeich­nun­gen zehn Jah­re lang auf­be­wahrt wer­den. Für emp­fan­ge­ne Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie für Wie­der­ga­ben der abge­sand­ten Han­dels- oder Geschäfts­brie­fe sowie für alle sons­ti­gen Unter­la­gen, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind, gilt eine Auf­be­wah­rungs­frist von sechs Jahren.

Die Frist beginnt zu lau­fen am Ende des Jahres

  • in dem die letz­ten Ein­tra­gun­gen in das Han­dels­buch gemacht wor­den sind
  • für das die letz­ten Buchun­gen vor­ge­nom­men wurden
  • in dem das Inven­tar auf­ge­stellt wor­den ist
  • in dem die Eröff­nungs­bi­lanz oder der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt wurde
  • in dem der Han­dels­brief emp­fan­gen oder abge­sandt wor­den ist
  • in dem der Buchungs­be­leg ent­stan­den ist.

Bei einem Wirt­schafts­jahr läuft die Frist am Ende des Jah­res aus, in dem das Wirt­schafts­jahr endet. Wich­tig: die Auf­be­wah­rungs­pflicht endet nicht auch mit dem Ende der Buchführungspflicht.
Betriebs­prü­fun­gen zehn Jah­re zurück
Bit­te beach­ten Sie, dass Betriebs­prü­fun­gen bis zehn Jah­re zurück mög­lich sind. Daher kann es sinn­voll sein, Unter­la­gen auch so lan­ge aufzuheben.

War­um soll­te ich die Buch­hal­tung abgeben? 

Ganz klar: Jeder küm­mert sich um das, was er am bes­ten kann. Sie küm­mern sich um Ihr Haupt­ge­schäft und wir uns um Ihre Zah­len. Abgemacht?

Ver­schi­cke ich mei­ne Bele­ge ein­fach im Schuhkarton? 
Wir arbei­ten am liebs­ten digi­tal. Sie scan­nen Ihre Unter­la­gen ein, lädst sie in unse­rer Cloud hoch und wir fan­gen an! Genau­so kön­nen Sie uns aber auch Ihre Ori­gi­nal­be­le­ge zukom­men las­sen (per­sön­lich, Kurier etc.) und wir über­neh­men die Digi­ta­li­sie­rung für Sie.
Brau­che ich einen Steuerberater? 
Einen Steu­er­be­ra­ter brau­chen Sie für steu­er­li­che Bera­tung. Für alles ande­re brau­chen Sie eine gute Buch­hal­te­rin, die bei Bedarf Hand in Hand mit ihm zusam­men­ar­bei­ten kann. 
War­um soll ich zu Euch kommen? 

Ganz kla­re Sache: Wir lie­ben, was wir tun. Ihre Zah­len sind bei uns in guten Hän­den und Sie sind nicht nur eine Man­dan­ten­num­mer. Wir sind unkom­pli­ziert zu errei­chen (z. B. über Whats­App) – wenn es nötig ist, auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten. Wie man das auch von Freun­den erwartet!

Arbei­tet ihr auch bei Kun­den vor Ort? 
Das ist nicht aus­ge­schlos­sen und kön­nen wir sehr ger­ne indi­vi­du­ell abstim­men. Jedoch ist es in den sel­tens­ten Fäl­len not­wen­dig, da wir durch die Digi­ta­li­sie­rung effi­zi­en­ter arbei­ten kön­nen. Was aber immer wie­der hilf­reich ist, ist ein klei­ne Büro­or­ga­ni­sa­ti­on und Ein­ar­bei­tung (heu­te nennt man das Work­shop) zum The­ma Buch­hal­tung, welche/r ger­ne auch vor Ort statt­fin­den kann
Was muss bei der Erstel­lung eines Fahr­ten­bu­ches beach­tet werden?
Ein Fahr­ten­buch muss geführt wer­den, um Fahrt­kos­ten als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abset­zen zu kön­nen, wenn die Dienst­rei­sen mit einem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug unter­nom­men wer­den. Ver­fügt der Arbeit­neh­mer über einen Dienst­wa­gen, so wird das Fahr­ten­buch benö­tigt, um den bei der Sozi­al­ver­si­che­rungs- und bei der Lohn­steu­er­bei­trags­grund­la­ge anzu­set­zen­den Sach­be­zugs­wert ermit­teln zu können.
In einem Fahr­ten­buch wer­den alle beruf­li­chen und pri­va­ten Fahr­ten erfasst. So kann der Anteil der beruf­li­chen Fahr­ten ermit­telt werden.
Inhalt des Fahrtenbuchs
Auf­ge­zeich­net wer­den müs­sen sowohl Dienst­rei­sen, als auch pri­va­te Fahr­ten. Es soll­te beinhalten:
• Datum der Fahrt
• Aus­gangs- und Zielpunkt
• Zeitdauer
• Zweck der Fahrt
• Kilo­me­ter­stand am Beginn und am Ende der Fahrt
• Hin­weis, ob beruf­li­che oder pri­va­te Fahrt
Für den Nach­weis zur Inan­spruch­nah­me von steu­er­frei­en Tages­gel­dern sind lt. Lohn­steu­er­richt­li­ni­en auch der Beginn und das Ende der Fahrt (Uhr­zeit) aufzuzeichnen.
Fol­gen­de Regeln soll­ten wei­ters beach­tet werden:
1. Gestal­ten Sie das Fahr­ten­buch übersichtlich.
2. Tra­gen Sie die Fahr­ten fort­lau­fend in das Fahr­ten­buch ein.
3. Die Auf­zeich­nun­gen soll­ten voll­stän­dig und genau sein.
4. Im Nach­hin­ein vor­ge­nom­me­ne Ände­run­gen müs­sen erkenn­bar und nach­voll­zieh­bar sein.
Je genau­er die Auf­zeich­nun­gen geführt wer­den, des­to glaub­wür­di­ger sind sie für die Finanzverwaltung.
Mög­li­che Alter­na­ti­ven zum alt­her­ge­brach­ten Fahr­ten­buch sind ein Nach­weis der gefah­re­nen Kilo­me­ter über ein Com­pu­ter­pro­gramm. In die­sem Fall muss aber ein spe­zi­el­les Pro­gramm ver­wen­det wer­den, da es kei­ne nach­träg­li­chen Ände­run­gen zulas­sen darf. Das Com­pu­ter­pro­gramm Excel ist zum Bei­spiel kein zuläs­si­ges Programm.
Es gibt rich­ti­ge gute und ein­fa­che Hand­ha­bun­gen von elek­tro­ni­schen Fahr­ten­bü­cher, die wir Ihnen ger­ne genau erklä­ren. (Vim­Car)

Wir sind der rich­ti­ge Part­ner für Sie!

Mit­ar­bei­ter

Jah­re Erfahrung

zufrie­de­ne Kunden

Engagiert

Enga­giert

Wir sind ein klei­nes aber fei­nes Team, was durch sei­ne viel­fäl­ti­gen Kennt­nis­se ver­schie­de­ner Fach­be­rei­che gute Lösun­gen für Ihr Unter­neh­men findet.

Professionell

Pro­fes­sio­nell

Unser pro­fes­sio­nel­les Büro bie­tet umfas­sen­de Finanz- und Buch­hal­tungs­dienst­leis­tun­gen für Unter­neh­men ver­schie­de­ner Geschäfts­pro­fi­le, Abrech­nungs- und Besteuerungsformen.
Modern

Modern

Unser moder­nes Büro, mit den höchs­ten Tech­nik­stan­dards aus­ge­stat­tet, sorgt für ver­ein­fach­te und rei­bungs­lo­se Arbeitsabläufe. 

Ohne gut aus­ge­bil­de­te und moti­vier­te Mit­ar­bei­ter kann kein Unter­neh­men erfolg­reich sein. Wir sind stolz auf unser Team!