Buchhaltung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!
Buchhaltung ist mehr als das bloße Ablesen und Addieren von Zahlen.
Sie beinhaltet die „klassische Finanzbuchführung“. Dazu gehört insbesondere die Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle und die EDV-gerechte Erfassung mit Einsatz elektronisch bereitgestellter Kontoauszüge.
Noch weiter geht die „moderne Finanzbuchführung“. Dabei wird bei jedem Schritt auf vollelektronische Verarbeitung gesetzt. Belege und Kontoauszüge werden elektronisch bereitgestellt, verarbeitet und rechtssicher gespeichert.
In diesem Zusammenhang organisieren wir Ihr Rechnungswesen, verwalten offene Posten von Kunden und Lieferanten (Debitoren, Kreditoren) und halten Ihre Konten auf dem Laufenden. Wir erinnern Sie an wichtige Termine, wie die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Zusammenfassende Meldung.
Sie behalten dadurch den Überblick über den Verlauf und Erfolg Ihrer Geschäfte.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Integration von Cloud-Lösungen
Folgende Dienstleistungen der Buchhaltung übernehmen wir verantwortungsbewusst und sorgfältig für Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB):
- Vorsortierung der Belege
- Kontierung der Ein- und Ausgangsrechnungen
- Erfassung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle in unserem Haus oder auf Ihrer Buchhaltungssoftware
- Digitale Buchhaltung
- Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) und Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
- Kontenabstimmmung der Sach-, Debitoren- und Kreditorenkonten
- Überwachung Ihrer Zahlungsein- und ausgänge / Mahnwesen
- Kassenbuch nach neuer Rechtsprechung
- Durchführung von SEPA Lastschriften und Überweisungen
- Offene Posten Buchhaltung (Kreditorenbuchhaltung / Debitorenbuchhaltung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sowie von Summen- und Saldenlisten
- Übergabe der Jahresbuchhaltung an Ihren Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschluss und Steuererklärungen (Bilanz / EÜR)
- Schnittstellen Programmierung
Sie scannen lediglich die Belege ein und lassen diese automatisch in die Cloud übertragen. Dort werden sie in einem Langzeitarchiv vorgehalten. Wir können im Rahmen der Buchführung auf sicherem Wege darauf zugreifen und die korrekten Buchungen dazu tätigen. Alle Originalbelege verbleiben in Ihrem Unternehmen. Zahlungsvorgänge werden für Sie dank vorausgefüllter Zahlungsträger wesentlich bequemer. Auch Kontoauszüge können von Ihnen in solchen Anwendungen einfach geprüft werden.
Auf dem digitalen Weg können alle Belege und Auswertungen sicher und ohne Zeitverlust ausgetauscht werden.
Sofern die von Ihnen bevorzugte Cloud-Anwendung eine Schnittstelle zu den gängigen Buchhaltungssystemen bietet, werden wir uns um die Einbindung in Ihre Buchhaltung kümmern.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Folgende Dienstleistungen der Buchhaltung übernehmen wir verantwortungsbewusst und sorgfältig für Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB):
- Vorsortierung der Belege
- Kontierung der Ein- und Ausgangsrechnungen
- Erfassung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle in unserem Haus oder auf Ihrer Buchhaltungssoftware
- Digitale Buchhaltung
- Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) und Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
- Kontenabstimmmung der Sach-, Debitoren- und Kreditorenkonten
- Überwachung Ihrer Zahlungsein- und ausgänge / Mahnwesen
- Kassenbuch nach neuer Rechtsprechung
- Durchführung von SEPA Lastschriften und Überweisungen
- Offene Posten Buchhaltung (Kreditorenbuchhaltung / Debitorenbuchhaltung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sowie von Summen- und Saldenlisten
- Übergabe der Jahresbuchhaltung an Ihren Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschluss und Steuererklärungen (Bilanz / EÜR)
- Schnittstellen Programmierung
Integration von Cloud-Lösungen
Sie scannen lediglich die Belege ein und lassen diese automatisch in die Cloud übertragen. Dort werden sie in einem Langzeitarchiv vorgehalten. Wir können im Rahmen der Buchführung auf sicherem Wege darauf zugreifen und die korrekten Buchungen dazu tätigen. Alle Originalbelege verbleiben in Ihrem Unternehmen. Zahlungsvorgänge werden für Sie dank vorausgefüllter Zahlungsträger wesentlich bequemer. Auch Kontoauszüge können von Ihnen in solchen Anwendungen einfach geprüft werden.
Auf dem digitalen Weg können alle Belege und Auswertungen sicher und ohne Zeitverlust ausgetauscht werden.
Sofern die von Ihnen bevorzugte Cloud-Anwendung eine Schnittstelle zu den gängigen Buchhaltungssystemen bietet, werden wir uns um die Einbindung in Ihre Buchhaltung kümmern.
Erfahren Sie mehr über unser weiteres Dienstleistungsangebot!
Lohn & Personal
Büromanagement
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
Es ist zu unterscheiden, ob Sie ein Bilanzierer oder ob Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner sind. Wenn Sie bilanzieren, müssen Sie die Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen chronologisch ordnen. Die Bankauszüge und die dazugehörigen Überweisungsbelege müssen getrennt nach den jeweiligen Banken und Konten chronologisch geordnet sein. Die Auszüge für Kreditkarten sind ebenfalls nach Kreditkartenunternehmen getrennt und chronologisch zu ordnen. Des Weiteren benötigen wir einen Ausdruck bzw. Kopie des Kassenbuches. Wenn Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner sind, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Konten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen beizulegen. Ferner benötigen wir einen Ausdruck bzw. eine Kopie des Kassenbuches.
Was sind Kleinbetragsrechnungen?
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 250,00 nicht übersteigt. Folgende Angaben sind zu machen:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsausstellers)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung
- Bruttobetrag, Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung
- das Ausstellungsdatum
Nicht erforderlich sind:
- die Steuernummer des Leistenden
- Angaben zum Leistungsempfänger (Rechnungsempfängers)
- Lieferdatum
- Angabe einer Rechnungsnummer (fortlaufenden)
Die Vereinfachungsregelungen gelten nicht bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen oder wenn die Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger liegt (vgl. § 13b UStG).
Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Jahres
- in dem die letzten Eintragungen in das Handelsbuch gemacht worden sind
- für das die letzten Buchungen vorgenommen wurden
- in dem das Inventar aufgestellt worden ist
- in dem die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt wurde
- in dem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist
- in dem der Buchungsbeleg entstanden ist.
Bei einem Wirtschaftsjahr läuft die Frist am Ende des Jahres aus, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Wichtig: die Aufbewahrungspflicht endet nicht auch mit dem Ende der Buchführungspflicht.
Betriebsprüfungen zehn Jahre zurück
Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben.
Warum sollte ich die Buchhaltung abgeben?
Ganz klar: Jeder kümmert sich um das, was er am besten kann. Sie kümmern sich um Ihr Hauptgeschäft und wir uns um Ihre Zahlen. Abgemacht?
Verschicke ich meine Belege einfach im Schuhkarton?
Brauche ich einen Steuerberater?
Warum soll ich zu Euch kommen?
Ganz klare Sache: Wir lieben, was wir tun. Ihre Zahlen sind bei uns in guten Händen und Sie sind nicht nur eine Mandantennummer. Wir sind unkompliziert zu erreichen (z. B. über WhatsApp) – wenn es nötig ist, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Wie man das auch von Freunden erwartet!
Arbeitet ihr auch bei Kunden vor Ort?
Was muss bei der Erstellung eines Fahrtenbuches beachtet werden?
In einem Fahrtenbuch werden alle beruflichen und privaten Fahrten erfasst. So kann der Anteil der beruflichen Fahrten ermittelt werden.
Inhalt des Fahrtenbuchs
Aufgezeichnet werden müssen sowohl Dienstreisen, als auch private Fahrten. Es sollte beinhalten:
• Datum der Fahrt
• Ausgangs- und Zielpunkt
• Zeitdauer
• Zweck der Fahrt
• Kilometerstand am Beginn und am Ende der Fahrt
• Hinweis, ob berufliche oder private Fahrt
Für den Nachweis zur Inanspruchnahme von steuerfreien Tagesgeldern sind lt. Lohnsteuerrichtlinien auch der Beginn und das Ende der Fahrt (Uhrzeit) aufzuzeichnen.
Folgende Regeln sollten weiters beachtet werden:
1. Gestalten Sie das Fahrtenbuch übersichtlich.
2. Tragen Sie die Fahrten fortlaufend in das Fahrtenbuch ein.
3. Die Aufzeichnungen sollten vollständig und genau sein.
4. Im Nachhinein vorgenommene Änderungen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein.
Je genauer die Aufzeichnungen geführt werden, desto glaubwürdiger sind sie für die Finanzverwaltung.
Mögliche Alternativen zum althergebrachten Fahrtenbuch sind ein Nachweis der gefahrenen Kilometer über ein Computerprogramm. In diesem Fall muss aber ein spezielles Programm verwendet werden, da es keine nachträglichen Änderungen zulassen darf. Das Computerprogramm Excel ist zum Beispiel kein zulässiges Programm.
Es gibt richtige gute und einfache Handhabungen von elektronischen Fahrtenbücher, die wir Ihnen gerne genau erklären. (VimCar)
Wir sind der richtige Partner für Sie!
Mitarbeiter
Jahre Erfahrung
zufriedene Kunden
Ohne gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter kann kein Unternehmen erfolgreich sein. Wir sind stolz auf unser Team!