Lohn & Personal
Unser Know-How ist immer auf dem neusten Stand!
Wir unterstützen Sie bei der laufenden Lohnabrechnung und bei der Verwaltung Ihres Personals.
Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Selbst bei Baulohn müssen wir nicht passen! Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteuer und Sozialabgaben korrekt abgeführt werden. Die hierfür notwendigen An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer werden von uns übernommen. Das schließt auch alle für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Bezahlung von Krankenentgelt notwendigen Meldungen ein. Die Übermittlung der Daten erfolgt wie heute üblich vollelektronisch.
Bei der Berechnung von Urlaubs-, Weihnachts- oder Feiertagsentgelt, bei Reisekostenabrechnungen mit der Ermittlung der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile können Sie und Ihre Mitarbeiter auf uns zählen.
Unsere Leistungen im Einzelnen
Integration von Cloud-Lösungen
- Laufende Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Zuschläge wie Sonn-, Feiertage und Nachtarbeit
- Sonderzahlungen wie Bonus, Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Fahrtkosten, Reisekosten, Abrechnung Firmenfahrzeuge
- Betriebliche Altersvorsorge, VWL
- Meldewesen mit der Sozialversicherung (Beitragsnachweise, DEÜV, Erstattungsanträge)
- Änderungen von persönlichen Daten oder Lohndaten der Mitarbeiter
- Berechnung und Abrechnung von Mutterschutz und Elternzeit
- Digitale Bereitstellung des Monatspaketes über das Rechenzentrum Unternehmen online:
- Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Lohnjournal
- DÜ Protokolle
- Zahlungsträger für Onlinebanking (.xml)
- Buchungsliste für Finanzbuchhaltung zum Import bei DATEV, o.ä.
- Archivierung der Lohndaten gemäß DSGVO
- Telefon und Emailsupport
- Entgeltbescheinigung, Verdienstbescheinigung, Wohngeldbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung für Ausländerbehörden
- Pfändungen incl. Erstellung von Drittschuldnererklärungen
- Kurzarbeit
- Quarantäne
- Meldung Arbeitsunfall Berufsgenossenschaft
- Schwerbehindertenausgleichsabgabe
- Berufsgenossenschaft Jahresmeldung
Sie scannen lediglich die Belege ein und lassen diese automatisch in die Cloud übertragen. Dort werden sie in einem Langzeitarchiv vorgehalten. Wir können im Rahmen der Buchführung auf sicherem Wege darauf zugreifen und die korrekten Buchungen dazu tätigen. Alle Originalbelege verbleiben in Ihrem Unternehmen. Zahlungsvorgänge werden für Sie dank vorausgefüllter Zahlungsträger wesentlich bequemer. Auch Kontoauszüge können von Ihnen in solchen Anwendungen einfach geprüft werden.
Auf dem digitalen Weg können alle Belege und Auswertungen sicher und ohne Zeitverlust ausgetauscht werden.
Sofern die von Ihnen bevorzugte Cloud-Anwendung eine Schnittstelle zu den gängigen Buchhaltungssystemen bietet, werden wir uns um die Einbindung in Ihre Buchhaltung kümmern.
Unsere Leistungen im Einzelnen
- Laufende Gehalts- oder Lohnabrechnung
- Zuschläge wie Sonn-, Feiertage und Nachtarbeit
- Sonderzahlungen wie Bonus, Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Fahrtkosten, Reisekosten, Abrechnung Firmenfahrzeuge
- Betriebliche Altersvorsorge, VWL
- Meldewesen mit der Sozialversicherung (Beitragsnachweise, DEÜV, Erstattungsanträge)
- Änderungen von persönlichen Daten oder Lohndaten der Mitarbeiter
- Berechnung und Abrechnung von Mutterschutz und Elternzeit
- Digitale Bereitstellung des Monatspaketes über das Rechenzentrum Unternehmen online:
- Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Lohnjournal
- DÜ Protokolle
- Zahlungsträger für Onlinebanking (.xml)
- Buchungsliste für Finanzbuchhaltung zum Import bei DATEV, o.ä.
- Archivierung der Lohndaten gemäß DSGVO
- Telefon und Emailsupport
- Entgeltbescheinigung, Verdienstbescheinigung, Wohngeldbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung für Ausländerbehörden
- Pfändungen incl. Erstellung von Drittschuldnererklärungen
- Kurzarbeit
- Quarantäne
- Meldung Arbeitsunfall Berufsgenossenschaft
- Schwerbehindertenausgleichsabgabe
- Berufsgenossenschaft Jahresmeldung
Integration von Cloud-Lösungen
Sie scannen lediglich die Belege ein und lassen diese automatisch in die Cloud übertragen. Dort werden sie in einem Langzeitarchiv vorgehalten. Wir können im Rahmen der Buchführung auf sicherem Wege darauf zugreifen und die korrekten Buchungen dazu tätigen. Alle Originalbelege verbleiben in Ihrem Unternehmen. Zahlungsvorgänge werden für Sie dank vorausgefüllter Zahlungsträger wesentlich bequemer. Auch Kontoauszüge können von Ihnen in solchen Anwendungen einfach geprüft werden.
Auf dem digitalen Weg können alle Belege und Auswertungen sicher und ohne Zeitverlust ausgetauscht werden.
Sofern die von Ihnen bevorzugte Cloud-Anwendung eine Schnittstelle zu den gängigen Buchhaltungssystemen bietet, werden wir uns um die Einbindung in Ihre Buchhaltung kümmern.
Erfahren Sie mehr über unser weiteres Dienstleistungsangebot!
Buchhaltung
Büromanagement
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worin besteht der Unterschied Lohn Gehalt?
Eine Lohnzahlung kann monatlich variieren, da für jede geleistete Stunde ein fester Stundenlohn (auch Lohn pro Tag möglich) gezahlt wird.
Der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn wirkt sich nicht auf mögliche Sonderzahlungen (Urlaubs- / Weihnachtsgeld, Dienstwagen) aus. Diese werden individuell festgelegt und gesondert abgerechnet.
Was versteht man unter Schwerbehindertenabgabe?
- Die Schwerbehinderten-Abgabe, auch Ausgleichsabgabe, wird in Deutschland von Arbeitgebern an das Integrationsamt gezahlt, welche die im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Zahl an Schwerbehinderten nicht beschäftigen (§163 SGB IX)
- Der Arbeitgeber ist bis zum 31. März des laufenden Jahres verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsquote für das vorangegangene Kalenderjahr mitzuteilen sowie die ggf. fällige Ausgleichsabgabe zu zahlen.
- Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist i. d. R. wie folgt gestaffelt:
Je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz beträgt die Ausgleichsabgabe:
- 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent
- 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
- 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent - Erleichterungen für kleinere Betriebe und Dienststellen: Arbeitgeber mit
- jahresdurchschnittlich weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen; sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtarbeitsplatz nicht besetzen;
- jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Pflichtarbeitsplätze besetzen; sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als 2 Pflichtarbeitsplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als 1 Pflichtarbeitsplatz besetzt ist.
Welche Umlagen gibt es?
Umlage 1: Das Umlageverfahren U1 dient der teilweisen Erstattung der Entgeltfortzahlungen, die Arbeitgeber im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit ihres Arbeitnehmers leisten müssen. Teilnehmen müssen Unternehmen mit bis zu 30 anrechenbaren Arbeitnehmern. Dabei sind Auszubildende, Schwerbehinderte, Wehr- oder Zivildienstleistende und Leiharbeitnehmer auszuschließen. Anteilig berechnet werden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit:
- bis 10 Wochenstunden 0,25 Arbeitnehmer;
- bis 20 Wochenstunden 0,5 Arbeitnehmer;
- Beschäftigte bis 30 Wochenstunden 0,75 Arbeitnehmer;
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden 1,0 Arbeitnehmer.
Beispiel: 10 Beschäftigte mit 10 Wochenstunden: 10* 0,25 = 2,5 anrechenbare Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen bestimmten Beitrag (Umlage 1-Satz) an die Krankenkasse. Dieser wird prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienst berechnet und fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Erstattet wird je nach gewähltem Satz – im Falle einer Krankheit erstattet die Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz vom fortgezahlten Arbeitsentgelt. Der Satz wird vom Arbeitgeber gewählt. Voraussetzung für Umlage 1 ist ein Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen. Am Anfang eines neuen Kalenderjahres ist der Umlage 1-Satz neu wählbar.
Umlage 2: Das Umlageverfahren U2 dient als Ausgleich für finanziellen Belastungen, die Arbeitgebern aus dem Mutterschutz / Beschäftigungsverbot entstehen. Grundsätzlich zahlt jeder Arbeitgeber einen von der Krankenkasse festgelegten Umlage 2-Satz. Bei Mutterschaft eines Arbeitnehmers werden 100% vom gezahlten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet. Bei Beschäftigungsverbot 100% vom Brutto zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Insolvenzgeldumlage: Die Umlagepflicht ist grundsätzlich für alle Unternehmen vorgeschrieben. Ausgenommen sind unter anderem Arbeitgeber der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts), diplomatische und konsularische Vertretungen, private Haushalte sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Arbeitgeber haben die Umlagepflicht zu prüfen und die Umlage unaufgefordert abzuführen. Die Umlage beträgt aktuell 0,09 % vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt eines jeden Arbeitnehmers.
Was ist der Kindergartenzuschuss?
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Arbeitslohn zur Unterbringung eines nicht schulpflichtigen Kindes in einem Kindergarten sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu sind zweckentsprechende Nachweise durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Pflicht. Arbeitgeber können den Zuschuss entweder in voller Höhe oder in einer individuell vereinbarten Höhe erstatten. Es gelten bestimmte Voraussetzungen für den Kindergartenzuschuss, die zu prüfen sind. Dabei spielt das vollendete 6. Lebensjahr bis zum 1. Juli des Jahres und der frühere oder zurückgestellte Einschulungszeitpunkt eine Rolle.
Was ist bei der Mutterschutzfrist zu beachten?
- Die Arbeitnehmerin muss eine Kopie des Mutterpasses oder eine Bescheinigung des Arztes vorlegen. Anhand des darauf vermerkten voraussichtlichen Entbindungstermins können wir die Mutterschutzfrist berechnen.
- Im Normalfall dauert diese 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung.
- Liegt die Geburt vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Was versteht man unter Verpflegungsmehraufwand?
Zuschlag für Personen die sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte befindet und somit nicht in der Lage ist sich so kostengünstig wie zuhause zu verpflegen. Bei Reisen innerhalb Deutschlands (Bei Dienstreisen im Ausland gelten vom Zielland abhängige Pauschalen) fällt er wie folgt aus:
Mehrtägige Tätigkeiten:
- 28 € für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
- jeweils 14 € für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorherigen Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, eine Mindestabwesenheit ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Tätigkeiten ohne Übernachtung:
- 14 € für den Kalendertag oder die Nacht, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung ab 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
Was ist Arbeitnehmer online?
Arbeitnehmer online ist das Angebot für die digitale Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Über das Portal Arbeitnehmer online verteilen Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und Lohnsteuerbescheinigungen an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter digital. Nach der Abrechnung durch Ihre Lohnsachbearbeiter stehen die Dokumente automatisch im Portal bereit.
Wie sicher ist Arbeitnehmer online?
Die Lohn- und Gehaltsdokumente, die vom Arbeitgeber hochgeladen werden, sind für den Arbeitnehmer 10 Jahre lang immer wieder einsehbar. Er kann von überall aus darauf zugreifen. So kommt es nicht mehr vor, dass verloren gegangene Dokumente neu angefordert und ausgestellt werden müssen.
Wir sind der richtige Partner für Sie!
Ohne gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter kann kein Unternehmen erfolgreich sein. Wir sind stolz auf unser Team!